Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Peersonal Choice GmbH
1.
Geltungsbereich
(1)
Zwischen der Peersonal Choice GmbH (nachfolgend "Vermittler") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Diese AGB beziehen sich auf alle Verträge zur Personalvermittlung sowie auf sämtliche weiteren Dienstleistungen im Bereich der Personalbereitstellung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2)
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Vermittler hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
2.
Vertragsgegenstand
(1)
Der Vermittler bietet Dienstleistungen in Form der Direktvermittlung von Personal an, insbesondere die Rekrutierung und Vorschläge geeigneter Kandidaten für offene Stellen beim Auftraggeber.
3.
Vermittlungsauftrag
(1)
Der Auftraggeber erteilt dem Vermittler einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung von Personal. Der Vermittlungsauftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags oder durch den Beginn der Vermittlungstätigkeit zustande.
(2)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler sämtliche relevanten Informationen zu den zu besetzenden Stellen (z. B. Anforderungen, Rahmenbedingungen, Tätigkeitsbereich) zur Verfügung zu stellen. Der Vermittler verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zum vereinbarten Zweck der Personalvermittlung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies im Rahmen der Dienstleistung erforderlich ist oder gesetzliche Vorschriften dies verlangen.
4.
Vergütung
(1)
Die Vermittlungsgebühr beträgt 30 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten und wird mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten in voller Höhe fällig. Grundlage für die Berechnung sind das vereinbarte Bruttojahresgehalt sowie sämtliche Sonderzahlungen, Provisionen, Zulagen und geldwerten Vorteile.
(2)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Rechnungsstellung und die Berechnung der Vermittlungsgebühr relevanten Daten unverzüglich nach Abschluss des Arbeitsvertrags mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere der Vertragsbeginn, die vereinbarte Vergütung sowie alle relevanten Zusatzleistungen.
(3)
(4)
(5)
Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn:
a)
der Arbeitsvertrag erst innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung des Kandidaten geschlossen wird, unabhängig von der Ursache für die Verzögerung.
b)
der Kandidat für eine andere als die ursprünglich beauftragte Position eingestellt wird. Dies umfasst sowohl intern versetzte Positionen als auch Tätigkeiten in einer anderen Abteilung oder Funktion des Auftraggebers.
Abweichende Konditionen oder Preise für einzelne Dienstleistungen können durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Sollte der Auftraggeber den vermittelten Kandidaten ohne den Abschluss eines förmlichen Arbeitsvertrags beschäftigen, gilt dies als Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Vereinbarung, und die Vermittlungsgebühr wird entsprechend erhoben.
5.
Zahlungsbedingungen
(1)
Die Zahlung ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu leisten.
(2)
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Vermittlungsgebühr in Verzug geraten, ist der Vermittler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Falls die Zahlung mehr als 30 Tage nach Fälligkeit erfolgt, ist der Vermittler zudem berechtigt, eine Mahngebühr von pauschal 40,00 EUR zu erheben. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund der verspäteten Zahlung bleiben hiervon unberührt.
(3)
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt.).
6.
Gewährleistung und Haftung
(1)
Der Vermittler verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität zu erbringen. Eine Gewähr für den Erfolg der Vermittlung oder den Abschluss eines Arbeitsvertrags wird nicht übernommen.
(2)
Der Vermittler gewährleistet, dass die vorgeschlagenen Kandidaten auf Basis der verfügbaren Informationen sorgfältig ausgewählt und geprüft werden. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Kandidaten bereitgestellten Unterlagen, Angaben oder Referenzen.
(3)
Die endgültige Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten obliegt allein dem Auftraggeber. Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die langfristige Eignung, Leistung oder Verbleib des Kandidaten im Unternehmen des Auftraggebers.
(4)
Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die aus der Entscheidung des Auftraggebers, einen Kandidaten einzustellen oder nicht einzustellen, entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden übernommen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermittlers.
(5)
Der Vermittler haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und unverschuldete Umstände.
7.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1)
Die Vereinbarung über die Personalvermittlung ist bis zur erfolgreichen Vermittlung des Kandidaten oder bis zur Kündigung durch den Auftraggeber oder den Vermittler gültig.
(2)
Beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt.
(3)
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.
Datenschutz
(1)
Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Kandidaten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden nur zum Zweck der Durchführung der Personalvermittlung und der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Vermittler erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung der Daten für andere Zwecke ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermittlers und der betroffenen Personen unzulässig.
9.
Vertraulichkeit
(1)
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsinformationen, Kandidatendaten und Vertragsinhalte, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2)
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
10.
Schlussbestimmungen
(1)
(2)
(3)
(4)
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.